Kreditvertrag
In einem Kreditvertrag legen Kreditnehmer und Kreditgeber die Rahmenbedingungen für den Kredit fest. Unter anderem werden hier Darlehenssumme, Laufzeit, Rate, Tilgungsart und Verzugskosten bei Zahlungsverspätungen festgelegt.
Ausserdem werden die Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und Kreditgeber festgehalten. Der Kreditgeber verpflichtet sich mit dem Vertrag, den vereinbarten Betrag auszuzahlen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich seinerseits, den Betrag plus Zinsen in der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen.
Ob es sich um ein Privatdarlehen oder einen Firmenkredit handelt, spielt dabei keine Rolle. Für alle Kreditarten sollte ein Kreditvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen werden.
Bei gewerbsmässiger Vergabe von Privatkrediten greift das Schweizer Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), das unter anderem ein Widerrufsrecht des Vertrags garantiert.
Weiterführende Informationen zu Kreditverträgen bieten folgende Blogbeiträge:
Form des Vertrags
Es gibt keine vorgeschriebene Form für einen Kreditvertrag, einige Punkte sollten jedoch schriftlich geregelt werden, damit die wesentlichen Elemente des Kredits nachgewiesen werden können:
Kreditnehmer und Kreditgeber
Kreditbetrag
Vertragslaufzeit und Datum der Auszahlung
Verwendungszweck (üblich bei hohen Summen und Geschäftskrediten)
Bedingungen der Rückzahlung (Tilgungsart)
Ggf. Sicherheiten
Möglichkeit der Kündigung und ggf. des Widerrufs