Restschuldversicherung

1. Definition “Restschuldversicherung”

Die Restschuldversicherung (kurz: RSV; häufig auch Ratenausfall- oder Kreditausfallversicherung) sichert Kredite bzw. den Kreditnehmer (im Falle des Todes geht der Versicherungsschutz auf die Hinterbliebenen über) gegen unterschiedliche Ausfallrisiken ab. Der Abschluss einer Restschuldversicherung erhöht auch die Kreditsicherheit auf Seiten der Kreditgeber. Die Versicherung wird zusätzlich zum zugrundeliegenden Kreditvertrag abgeschlossen. Die Kosten werden in der Regel durch den Versicherungsnehmer getragen.

Das Prinzip der Restschuldversicherung wurde erstmals Mitte des 20. Jahrhunderts in den USA genutzt und setzte sich anschliessend auch in Europa durch.

2. Wogegen schützt eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung dient als Absicherung für verschiedene Ausfallrisiken. In aller Regel werden Restschuldversicherungen für die Fälle

  • Arbeitslosigkeit

  • Arbeitsunfähigkeit oder

  • Tod


während der Kreditlaufzeit angeboten. Je nach Versicherungsanbieter können dabei nur einzelne oder auch sämtliche Risiken abgedeckt werden.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. Je nach Anbieter ist die Prämie als Einmalbetrag zu Beginn der Kreditlaufzeit oder als monatliche Rate über die Laufzeit hinweg zahlbar.

Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Restschuldversicherung insbesondere bei Krediten mit hohen Kreditbeträgen und/ oder langen Laufzeiten. Dank einer RSV können Zwangsverkäufe (etwa von Wohneigentum, Fahrzeugen, etc.) vermieden und Erben vor der Übernahme von Schulden geschützt werden.

3. Wann ist eine Restschuldversicherung möglich?

Eine RSV kann prinzipiell durch jeden Kreditnehmer abgeschlossen werden. Zudem ist eine Restschuldversicherung grundsätzlich für alle gängigen Kreditformen möglich. Das schliesst


ein. Bei Arbeitslosigkeit wird ein Unverschulden des Kreditnehmers vorausgesetzt. Krankheiten oder Todesursachen, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, geniessen meist ebenfalls keinen Versicherungsschutz.