Leasing

Leasing ist eine „Nutzungsüberlassung“. Über diese wird ein Vertrag geschlossen zwischen:

  1. Nutzer

  2. Finanzgesellschaft

  3. Verkäufer (in der Regel der Autohändler oder die Garage)

Der „Leasing-Vertrag“ (oder eben „Nutzungsüberlassungsvertrag“) ist dann eine spezielle Art eines Mietvertrags. Der Nutzer erhält das Recht auf den Gebrauch eines Investitionsguts (am meisten bekannt bei Fahrzeugen) und bezahlt dafür monatlich eine Rate an die Finanzgesellschaft. Das Investitionsgut (also z.B. das Auto) geht in den Besitz des Nutzers, die Finanzgesellschaft bleibt jedoch während der gesamten Dauer des Leasingvertrags Eigentümerin.

Bleiben wir beim Beispiel „Auto-Leasing“: Die Leasing-Rate (Miete) wird errechnet aus dem Ankaufspreis des Autos, der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer, der Nutzungsintensität (gefahrene Kilometer im Nutzungszeitraum) und dem verbleibenden Restwert des Fahrzeuges nach Ablauf der Nutzungsdauer. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Ablauf der Nutzungsdauer das Auto zum Restwert von der Finanzgesellschaft abzukaufen.

Doch es gilt ein scharfes Auge beim Vergleichen von Finanzierungsmöglichkeiten zu besitzen. Leasing ist auf den ersten Blick oft eine günstige Variante, oftmals ist der Autokredit allerdings kostengünstiger. Ausserdem gibt es weitere Unterschiede, die beim Leasing berücksichtigt werden und beim Autokredit wegfallen:

  • Frühzeitiges Kündigen eines Leasingvertrags ist sehr schwierig und oft sehr teuer

  • Wird der Wagen mehr genutzt als vertraglich vereinbart, kommen auf den Autonutzer zusätzliche Kosten nach Ablauf des Vertrags zu

  • Kosten für Autoversicherung sind oft sehr hoch, da die Finanzgesellschaften die höchste Versicherungsdeckung verlangen.

  • Kosten für ein privates Autoleasing können nicht steuerlich geltend gemacht werden


Weitere Informationen zum Thema „Auto-Leasing vs. Auto-Kredit