Inkasso

Inkasso bezeichnet das Eintreiben fälliger Beträge (vom italienischen incassare "einkassieren").

Bei Konsumkrediten spricht man von Inkasso, wenn der Kreditgeber versucht, ausstehende Schulden von Kreditnehmern einzutreiben, die in Verzug mit ihrer Ratenzahlung sind. Man unterscheidet dabei in zwei Stufen.

Vorrechtliches Inkasso

Zunächst werden Mahnungen, mit einem Aufruf zur Zahlung der Monatsrate verschickt. Falls nach Erinnerungen und/oder Mahnungen Zahlungen immer noch nicht eingehen, werden oft Inkasso-Experten eingeschaltet - diese können aus internen Abteilungen stammen, aber auch externe Spezial-Dienstleister sein.

Diese versuchen häufig, mit dem säumigen Kreditnehmer einen alternativen Zahlplan zu vereinbaren.

Für diese Aufwände fallen Kosten an, die der Kreditnehmer zusätzlich zum Verzugszins zu tragen hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder der Kreditvertrag geben über das Ausmass und die Weiterleitung der Kosten im Falle von Inkassomassnahmen Auskunft.

Bekommt es ein Kreditnehmer mit einer Inkassoabteilung zu tun, ist es sehr wahrscheinlich, dass darüber auch die ZEK in Kenntnis gesetzt wird. An die ZEK / IKO angeschlossene Kreditinsititute müssen Zahlungsverzögerungen eines säumigen Kreditnehmers via Bonitätscodes (z.B. Schleppende Zahlung oder Inkassomassnahmen) melden. Diese verbleiben für mehrere Jahre vermerkt und verunmöglichen in den meisten Fällen eine weitere Kreditaufnahme oder Kreditumstrukturierung. LEND ist Mitglied der ZEK / IKO.

Rechtliches Inkasso

Sollte das aussergerichtliche Inkasso erfolglos bleiben, folgt üblicherweise das gerichtliche Inkasso. In der Schweiz wird dieses durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt. Auf die Ankündigung einer Betreibung folgt ein Betreibungsbegehren. Das Betreibungsamt stellt daraufhin einen Zahlungsbefehl aus, gegen den der Schuldner Einspruch einlegen kann, was das Verfahren vorerst anhält. Der Einspruch wird dann gerichtlich geprüft. Zahlt der Schuldner nicht, legt er keinen Einspruch ein oder wird dieser vom Gericht aufgehoben, kann der Gläubiger die Fortführung der Betreibung beantragen, was letztlich in einer Zwangsvollstreckung mündet. Dabei wird häufig das laufende Einkommen des Schuldners gepfändet, während die Pfändung von Sachwerten oder die Zwangsversteigerung von Immobilien weniger häufig vorkommen.

Das Schweizer Inkassosystem erweist sich als sehr effizient und wirkungsvoll. Nur ein geringer Anteil der Kreditprojekte, die in Zahlungsverzug geraten, muss nach einem erfolglosen Inkasso abgeschrieben werden.

Im Blogbeitrag "Grenzen des Inkassos im Crowdlending – Ein Erfahrungsbericht" gehen wir näher auf unser Inkassoverfahren ein.