Mahnung

In einem Kreditvertrag werden Termine definiert, zu denen der Kreditnehmer seine Monatsraten begleicht. Geht eine Ratenzahlung nicht fristgerecht beim Kreditgeber ein oder nicht in der vereinbarten Höhe, kann dieser dem Kreditnehmer eine „Mahnung” zusenden.

Die Kosten für die Mahnung werden dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt und auf die verbleibende Kreditsumme angerechnet.

Um einer Mahnung und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, sollten Monatszahlungen immer wenige Tage vor dem Stichtag überwiesen werden. Am einfachsten ist dafür die Einrichtung eines Dauerauftrags, der monatlich automatisch die Summe überweist.