Mahnung

In einem Kreditvertrag werden Termine definiert, zu denen der Kreditnehmer seine Monatsraten begleicht. Geht eine Ratenzahlung nicht fristgerecht beim Kreditgeber ein oder nicht in der vereinbarten Höhe, schickt dieser dem Kreditnehmer üblicherweise eine Mahnung.

Darin wird an die ausstehende Zahlung erinnert. Zunächst wird von einem Versehen ausgegangen. Später können weitere Mahnschreiben folgen, um den Druck auf den säumigen Zahler zu erhöhen.

Die Kosten für die Mahnung werden dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt und auf die verbleibende Kreditsumme angerechnet.

Um einer Mahnung und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, sollten Monatszahlungen immer wenige Tage vor dem Stichtag überwiesen werden. Damit die Zahlung nicht schlicht vergessen wird, ist die Einrichtung eines Dauerauftrags sinnvoll, der monatlich automatisch die Summe überweist.

Die Mahnung ist eine Massnahme des vorrechtlichen Inkassos. Führen die Mahnungen nicht dazu, dass der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, schliesst sich üblicherweise das rechtliche Inkasso an, das auf eine Betreibung hinarbeitet.