Betreibung

1. Was ist eine Betreibung?

Eine Betreibung ist eine Art der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Durchgeführt wird diese von Betreibungsämtern, die lokal organisiert sind. Die Betreibung stellt somit ein formelles Verfahren unter Mitwirkung des Staates bzw. der Behörden dar, wenn vorherige Bemühungen der Gläubiger im Rahmen eines Mahn- oder Inkassowesens erfolglos geblieben sind. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) bildet dafür die gesetzliche Grundlage. Unterschieden wird in drei Betreibungsarten:

  • Auf Pfändung: Es werden nur so viele Vermögensgegenstände gepfändet, wie zur Schuldentilgung notwendig sind

  • Auf Konkurs: Das gesamte Vermögen wird beschlagnahmt. Diese Art kommt vor allem bei eingetragenen Kaufleuten und Gesellschaften zum Einsatz

  • Auf Pfandverwertung: Der Gläubiger führt in seinem Besitz stehende Faust- oder Grundpfände der Verwertung zu, um damit die Schuld des Schuldners zu tilgen


Ablauf der Betreibung

Eingeleitet wird eine Betreibung immer durch den Gläubiger, der beim jeweiligen Betreibungsamt des Schuldner-Wohnsitzes ein entsprechendes Betreibungsbegehren stellt. Auch sämtliche Verfahrensschritte müssen aktiv vom Gläubiger eingeleitet werden. Andernfalls schläft das Verfahren ein.

Die Kosten der Betreibung sind grundsätzlich vom Gläubiger im Vorfeld zu entrichten, werden in der Folge als Bestandteil der Forderung dem Schuldner in Rechnung gestellt. Abhängig vom jeweiligen Kanton als auch der Forderungshöhe liegen die Kosten der Betreibung zwischen CHF 50 und CHF 100.

2. Was ist eine Betreibungsauskunft?

Um sich gegen potentielle Zahlungsausfälle bestmöglich abzusichern, kann jede Person, die ein Interesse glaubhaft machen kann, beim Betreibungsamt einen Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustschein-Register verlangen.

Insbesondere Banken und andere Kreditgeber nutzen den Betreibungsauszug, um Informationen über den potentiellen Kunden und damit Schuldner, etwa bei der Vergabe eines Privatkredits zu erhalten und lassen diese in die Kreditprüfung mit einfliessen.

3. Welche Informationen stehen im Betreibungsauszug?

Im Betreibungsauszug sind die Anzahl und Summen allfälliger früherer Betreibungen aufgeführt. Das Betreibungsregister dokumentiert den Verlauf eines jeden Betreibungsverfahrens in der Betreibungsauskunft.

4. Wie lange bleiben Einträge im Register?

Einträge bleiben auch dann bestehen, wenn der Schuldner nach einem Zahlungsbefehl die Forderung des Gläubigers bezahlt hat. Sie werden also grundsätzlich nicht gelöscht. Einzige Ausnahmen: Der Gläubiger zieht die Betreibung zurück oder ein Gericht wertet sie als nichtig. Nach Ablauf von fünf Jahren haben nur noch Gerichte und Verwaltungsbehörden Zugriff auf die Ereignisse.

5. Welches ist das zuständige Betreibungsamt für meine Betreibungsauskunft?

Durch die lokale Organisation gibt ein Betreibungsamt nur Auskunft über jene Betreibungen, die am betreffenden Wohnort eingeleitet wurden. Der jeweilige Betreibungsauszug bezieht sich also nur auf das entsprechende Betreibungsamt und nicht die gesamte Schweiz. Hat ein Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre den Wohnort gewechselt, muss von mehreren Betreibungsämtern Auskünfte eingeholt werden.

Für diesen Fall gibt es auch externe Unternehmen, die die Informationen von den Ämtern zusammenziehen.

6. Erhalte ich den Betreibungsauszug online?

Ein Auskunftsgesuch für den Betreibungsauszug kann online über das Portal der Schweizer Regierung gestellt werden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend ausgedruckt, unterzeichnet und an die entsprechende Stelle postalisch gesendet werden.

Die Kosten für die Betreibungsauskunft liegen bei CHF 17,- zuzüglich Versandspesen. Abhängig vom betreffenden Betreibungsamt kann eine Vorauszahlung notwendig sein.