Verlustscheine

Verlustscheine dokumentieren in der Schweiz die Ergebnisse einer erfolglosen Betreibung. Die Verlustscheine werden in der Schweiz entweder als Schuldanerkennung gewertet oder sie weisen den Verlust eines Unternehmens aus.

Das Betreibungsamt oder das Konkursgericht stellt den Verlustschein aus, sobald die Höhe des Verlustes feststeht. Für den Gläubiger kann ein Verlustschein auch als Zahlungsmittel dienen und auf andere Personen oder Firmen übertragen bzw. verkauft werden.

Der Schuldner entkommt damit natürlich nicht seiner Zahlungspflicht, muss aber auch keine Zinsen für die ausstehende Forderung zahlen. Verlustscheine verjähren in der Regel nach 20 Jahren.