IKO (Informationsstelle für Konsumkredit)

1. Was ist die Informationsstelle für Konsumkredit?

Die IKO ist die vom Gesetzgeber im Konsumkreditgesetz für Kreditgeber vorgeschriebene Schweizerische Informationsstelle für Konsumkredit. Sie registriert Daten von Kredit- und Leasinggeschäften natürlicher Personen zu privaten Zwecken.

Genutzt werden die Informationen für die Kreditprüfung, wobei der Zugang nur Kreditgebern und ausschließlich für relevante Zwecke in Bezug auf Konsumkredite möglich ist.

2. Art und Umfang der durch die IKO gespeicherten Daten

Bei Privatkrediten werden folgende Daten registriert:

  • Grunddaten des Kreditnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)

  • Kreditart (Barkredit, Teilzahlungsvertrag, etc.)

  • Vertragsbeginn

  • Anzahl Raten

  • Bruttobetrag des Kredits inklusive vertraglich vereinbarte Zinsen und Kosten (Kapital und Gesamtkosten)

  • Vertragsende

  • Höhe der Tilgungsraten (Monatsraten), soweit diese vereinbart sind

  • Zahlungsverzüge


Bei Leasingverträgen wird registriert:

  • Höhe der Leasingverpflichtungen

  • Vertragsdauer

  • Monatliche Raten

  • Zahlungsverzüge, wenn mehr als drei Leasingraten


Zusätzlich zu den Privatkrediten und Leasingverträgen sind Kreditgeber verpflichtet Kredit- und Kundenkartenkonti zu melden, wenn ein Kreditnehmer dreimal hintereinander von der Kreditoption Gebrauch gemacht hat und der ausstehende Betrag über CHF 3'000.- beträgt.

Bei Kreditprüfungen müssen die Kreditgeber alle auf der IKO gemeldeten Verpflichtungen berücksichtigen und in die Budgetberechnung (Kreditfähigkeitsprüfung) einfliessen lassen.

3. Selbstauskunft über gespeicherte Daten

Die IKO untersteht dem Datenschutzgesetz. Jeder hat ein Recht auf die sogenannte „Selbstauskunft“. Ein Auskunftsgesuch kann online gestellt werden und wird normalerweise innert weniger Tage von der IKO bearbeitet. Die Auskunft ist in aller Regel kostenlos.

4. Abgrenzung der IKO zur ZEK

Die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformationen) erfüllt ebenfalls den Zweck, Kreditinformationen zu Privatpersonen als auch teilweise zu juristischen Personen aufzuzeichnen. Beide Institutionen sind organisatorisch und personell eng verbunden. Dennoch handelt es sich bei beiden um selbständige, voneinander unabhängige Einrichtungen.

Da die IKO lediglich den Vorgaben des KKG entspricht, geht der Umfang der Daten der ZEK meist über den der IKO hinaus.

Online Selbstauskunft bei der IKO.