Kreditprüfung

1. Was bedeutet Kreditprüfung?

Zu jeder Kreditanfrage und vor jeder Kreditvergabe wird der Antragsteller einer Kreditprüfung unterzogen. Auf diesem Wege ermitteln Kreditgeber die Bonität und somit das Risiko, das geliehene Geld nicht zurückzuerhalten.

Die Kreditprüfung besteht aus der Kreditfähigkeitsprüfung und der Kreditwürdigkeitsprüfung. Auf der Grundlage dieser beiden entscheidet der Kreditgeber, ob er einen Privatkredit an einen Kreditnehmer vergibt, und zu welchen Konditionen (Kreditsumme, Laufzeit und Zins.)

2. Was beinhaltet eine Kreditprüfung?

a. Kreditfähigkeitsprüfung

Unter Kreditfähigkeit versteht man einerseits die Fähigkeit, Kreditverträge rechtswirksam abzuschliessen. Dies verlangt insbesonder die Volljährigkeit des Kreditnehmers.

Darüber hinaus geht es um die Frage, ob der wirtschaftliche Rahmen des Kreditnehmers ein fristgerechte Rückzahlung des Kredits überhaupt zulässt. Hierbei wird das monatlich zur Verfügung stehende Budget geprüft.
Bei Konsumkrediten ist dabei eine standardisierte Budgetberechnung vorzunehmen. Bei dieser Berechnung wird entsprechend auch ein maximaler Kreditbetrag festgelegt.
Zusätzlich sind die Minimalanforderungen für die Kreditfähigkeit gesetzlich verankert. So muss der Kreditnehmer (neben der Volljährigkeit) auch in der Lage sein, den Kredit einschliesslich Zinsen innerhalb von 36 Monaten zurückzuzahlen. Erfüllt der Antragsteller dieses Kriterium, kann trotzdem auch eine längere Laufzeit für die Rückzahlung vereinbart werden.

Mit der Kreditfähigkeitsprüfung stellt der Kreditgeber sicher, dass eine mögliche Kreditvergabe nicht zur Überschuldung des Kreditnehmers führt. Eine detaillierte Regelung dazu findet sich im Konsumkreditgesetz (KKG).
Mittels der Budgetberechnung kommt der Kreditgeber diesen Vorgaben nach und stellt folgende Ausgaben den Einnahmen des Kreditnehmers gegenüber:

  • Wohnkosten

  • Steuern und Kosten der Gesundheitsversicherung

  • Bestehende Verpflichtungen, die bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) registriert sind

  • Nicht-pfändbarer Teil des Einkommens

  • Alimente und/oder Unterhaltszahlungen

  • Kosten des Arbeitswegs


Diese Ausgaben werden den monatlichen Einnahmen gegenübergestellt. Diese können sein:

  • Lohn aus Haupt- und/oder Nebenbeschäftigung

  • Einnahmen aus Miete oder Verpachtung

  • Alimente oder Unterhalt

  • Renteneinkommen (nicht aber Alters- und Hinterlassenenversicherung)

b. Kreditwürdigkeitsprüfung

Neben der Kreditfähigkeit ist die Kreditwürdigkeit die zweite Voraussetzung für einen erfolgreichen Kreditantrag.

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung wird die zu erwartende Zahlungsmoral eines Kreditnehmers ermittelt. Eruiert wird dabei die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer die Kreditsumme und alle anfallenden Kosten (z.B. Zinsen oder Gebühren) fristgerecht bezahlen wird. Es geht hier jedoch nicht allein um die Zahlungswilligkeit , sondern auch andere Risikofaktoren wie Aufenthaltsstatus und -dauer in der Schweiz, Alter, Nationalität, Häufigkeit von Wohnortswechseln etc.

Kreditgeber nutzen verschiedene Informationsquellen und Methoden, um die Kreditwürdigkeit zu hinterfragen. Um das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit zu überprüfen, wird auf Informationen von Bonitätsdatenbanken externer Anbieter zurückgegriffen. Als wichtigste Anlaufstelle dient die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), auf welcher alle Kreditgeber negative und positive Informationen über das Zahlverhalten von Kreditnehmern registrieren.

Weitere Informationen erhalten Kreditgeber bei Wirtschaftsauskunfteien wie Intrum Justitia AG, crif AG oder Creditreform. Hier werden Informationen der Betreibungsämter, von Inkassofirmen und existierender Rechnungssteller zusammengeführt und ein Bild über das Zahlungsverhalten eines Kreditnehmers skizziert.

Mit Hilfe dieser Daten und basierend auf statistischen Analysemethoden, welche Korrelationen zwischen Kundendaten und historischer Krediterfahrungen auswerten, beurteilt ein Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers.

3. Was passiert bei einer erfolglosen Kreditfähigkeitsprüfung?

Ist das Ergebnis einer Kreditprüfung negativ - sind also Kreditfähigkeitsprüfung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder beide negativ - wird die Kreditvergabe nicht genehmigt.

Da die Risikoeinstellung der einzelnen Institute nicht offen kommuniziert wird, lassen sich keine konkreten Rahmenbedingungen angeben, zu welchen die Kreditprüfung erfolgreich ist.

Abgelehnte Kreditanträge werden ebenfalls bei der ZEK vermerkt und dort für zwei Jahre zugänglich gemacht. Da sich dies beim nächsten Kreditantrag umso negativer auf die dann erneut anstehende Kreditprüfung auswirkt, sollten Anträge, die geringe Erfolgsaussichten versprechen vermieden werden.

Um die eigene Situation möglichst gut einschätzen zu können, empfiehlt es sich, dass sich Kreditnehmer bereits vor dem Antrag selbst einer eigenen Budgetprüfung unterziehen.