Budgetprüfung & maximale Kredithöhe

Terminologie

Eine Budgetprüfung ist Teil der Kreditfähigkeitsprüfung. Sie verfolgt das Ziel, Kreditnehmer vor Überschuldung im Zuge der Aufnahme eines Kredits zu schützen. Dabei spielt auch die Belastungsquote eine Rolle. Wer Kredite vergibt, wird durch den Gesetzgeber auf Grundlage des Konsumkreditgesetzes dazu verpflichtet, eine Budgetprüfung durchzuführen.

Auch Crowdlending Plattformen wie LEND müssen die Kreditprüfung durchführen und können bei zu geringem Freibetrag keine Kreditofferte machen, um eine Überschuldung des Kreditnehmers zu vermeiden. Jedoch können wir mit Kreditkartenumschuldungen oder Refinanzierungen bestehender Kredite zu günstigeren Konditionen, deinen finanziellen Spielraum eventuell erhöhen.

Die eigene finanzielle Situation zu kennen, hilft, verlässliche Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund sollten Kreditinteressierte im Fall grösserer Ausgaben oder der Aufnahme eines Kredits ebenfalls eine persönliche Budgetprüfung durchführen.

Im Kreditwesen bezeichnet der Freibetrag den Betrag, den der potenzielle Kreditnehmer für die Tilgung eines Kredits verwenden kann. Er wird verwendet, um den maximalen Kreditbetrag zu bestimmen, die ohne Überschuldungsrisiko beantragt werden kann. Dieser wird auch Kreditaufnahmekapazität, Verschuldungskapazität oder Kredit Obergrenze genannt.

1. Budgetprüfung nach Konsumkreditgesetz

Kreditgeber sind verpflichtet, die Kreditfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Laut Konsumkreditgesetz gilt der Antragsteller dann als kreditfähig, wenn er den Kredit zurückzahlen kann, ohne dafür den nicht pfändbaren Teil des Einkommens beanspruchen zu müssen. Folglich muss das pfändbare Einkommen ermittelt werden, um Aussagen zur Kreditfähigkeit treffen zu können. Die Ermittlung erfolgt im Rahmen der Budgetprüfung.

1.1 Wie wird der Freibetrag berechnet?

Um den Freibetrag zu berechnen, werden die nicht pfändbaren Ausgaben von den pfändbaren Einnahmen abgezogen.

Die Einnahmenseite:

Entscheidend ist hier das Nettoeinkommen wie in der Lohnabrechnung ausgewiesen. Einkommen, die nicht pfändbar sind (zum Beispiel AHV- und IV-Renten oder Leistungen aus der Sozialhilfe), können nicht in die Berechnung des Freibetrags einbezogen werden. Zulagen und andere variable Entschädigungen müssen korrekt angerechnet werden. Wer z.B. regelmäßig Nachtarbeitszuschläge bezieht, darf nicht vergessen, dass diese im Urlaub nicht anfallen.

Auch zusätzliche Einnahmequellen und die Einnahmen aller Unterzeichner des Kreditvertrags werden mit einbezogen.

Die Ausgabenseite:

Sämtliche Posten des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Dieses unterscheidet sich je nach Kanton und beruht auf einem Grundbetrag plus Zuschläge für z.B. Miete, Heizung, Fahrten zur Arbeit, Steuern).

Bestehende Kredite, Leasing oder Kreditkartenverbindlichkeiten müssen bei der Berechnung des Freibetrags ebenfalls einberechnet werden. Oft sind dadurch Kredit-Aufstockungen nur möglich, wenn bestehende Kredite unter einem neuen Kredit zusammengezogen werden. Durch bessere Konditionen verringern sich die monatlichen Kosten.

1.2 Wie wird die maximale Kredithöhe berechnet?

Damit ein Kreditantrag bewilligt werden kann, darf der angefragte Kreditbetrag nicht über dem eigenen individuellen Freibetrag multipliziert mit 36 liegen. Oder anders ausgedrückt: Dein frei verfügbares Einkommen muss ausreichen, um den Kredit inkl. Zinsen innert 36 Monaten vollständig zurückzuzahlen (unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit).

2. Persönlicher Budgetcheck

Im Vorfeld einer Kreditaufnahme oder einer grösseren Anschaffung sollten Konsumenten ihr monatlich verfügbares Einkommen kennen. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben lässt schnell erkennen, welche weiteren Kosten ohne Gefahr akzeptiert werden können.

Zu den Einnahmen zählen etwa:

  • Eigenes Netto-Einkommen

  • Netto-Einkommen Lebenspartner

  • Familien- und Betreuungszulagen

  • Alimente

  • Weitere Einnahmen (z.B. Nebenverdienste, Vermietung, etc.)


Bei den Ausgaben sollten beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Wohnkosten Miete (inkl. Heiz- und Nebenkosten)

  • Wohnkosten bei Eigenheim (Hypothekarzins, Heizung, Wasser, Versicherungen, etc.)

  • Kosten für laufende Kredite

  • Strom und Gas

  • Telefon, Internet, Handy, Fernsehgebühren, Kabelgebühren

  • Kleidung

  • Essen und Trinken

  • Steuern (Staats-, Gemeinde-, Feuerwehrsteuer, etc.)

  • Versicherungen

  • Mobilitätskosten (Monatskarten, Benzin, Vignette, Fahrzeugsteuer, etc.)

  • Vereinsmitgliedschaften

  • Zeitungsabonnements

  • Alimente

  • Kosten für Haustiere

  • etc.


Zieht man sämtliche Ausgaben von den verfügbaren Einnahmen ab, ergibt sich das verfügbare Budget, welches für Anschaffungen und Investitionen maximal aufgewendet werden sollte, um sich vor künftigen finanziellen Engpässen zu schützen.