Budgetprüfung

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Eine Budgetprüfung ist Teil der Kreditfähigkeitsprüfung. Sie verfolgt das Ziel, Kreditnehmer vor Überschuldung im Zuge der Aufnahme eines Kredits zu schützen. Wer Kredite vergibt, wird durch den Gesetzgeber auf Grundlage des Konsumkreditgesetzes dazu verpflichtet, eine Budgetprüfung durchzuführen.

Die eigene finanzielle Situation zu kennen hilft, verlässliche Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund sollten Kreditinteressierte im Fall grösserer Ausgaben oder der Aufnahme eines Kredits ebenfalls eine Budgetprüfung durchführen.

1. Budgetprüfung nach Konsumkreditgesetz

Kreditgeber sind verpflichtet, die Kreditfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Laut Konsumkreditgesetz gilt der Antragsteller dann als kreditfähig, wenn er den Kredit zurückzahlen kann, ohne dafür den nicht pfändbaren Teil des Einkommens beanspruchen zu müssen. Folglich muss das pfändbare Einkommen ermittelt werden, um Aussagen zur Kreditfähigkeit treffen zu können. Die Ermittlung erfolgt im Rahmen der Budgetprüfung.

Zur Berechnung des pfändbaren Einkommens werden alle monatlich wiederkehrenden Einnahmen den monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt.

Auf Ausgabenseite sind dabei per Gesetz vor allem:


zu berücksichtigen.

Auf der Einnahmenseite werden alle wiederkehrenden Einkünfte berücksichtigt. Zu diesen zählen etwa:

  • Monatliches Nettoeinkommen

  • Neben- und Zusatzverdienste

  • Einkommen des Ehepartners

  • Einkommen anderer Vertragsnehmer

  • Alimente- und Unterhaltszahlungen


Übersteigt die Differenz aus Einnahmen und Auslagen die Höhe des Existenzminimums, gilt der Konsument als kreditfähig.

2. Persönlicher Budgetcheck

Im Vorfeld einer Kreditaufnahme oder einer grösseren Anschaffung sollten Konsumenten ihr monatlich verfügbares Einkommen kennen. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben lässt schnell erkennen, welche weiteren Kosten ohne Gefahr akzeptiert werden können.

Zu den Einnahmen zählen etwa:

  • Eigenes Netto-Einkommen

  • Netto-Einkommen Lebenspartner

  • Familien- und Betreuungszulagen

  • Alimente

  • Weitere Einnahmen (z.B. Nebenverdienste, Vermietung, etc.)


Bei den Ausgaben sollten beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Wohnkosten Miete (inkl. Heiz- und Nebenkosten)

  • Wohnkosten bei Eigenheim (Hypothekarzins, Heizung, Wasser, Versicherungen, etc.)

  • Kosten für laufende Kredite

  • Strom und Gas

  • Telefon, Internet, Handy, Fernsehgebühren, Kabelgebühren

  • Kleidung

  • Essen und Trinken

  • Steuern (Staats-, Gemeinde-, Feuerwehrsteuer, etc.)

  • Versicherungen

  • Mobilitätskosten (Monatskarten, Benzin, Vignette, Fahrzeugsteuer, etc.)

  • Vereinsmitgliedschaften

  • Zeitungsabonnements

  • Alimente

  • Kosten für Haustiere

  • etc.


Zieht man sämtliche Ausgaben von den verfügbaren Einnahmen ab, ergibt sich das verfügbare Budget, welches für Anschaffungen und Investitionen maximal aufgewendet werden sollte, um sich vor künftigen finanziellen Engpässen zu schützen.