ZEK - Zentralstelle für Kreditinformation

Die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) sammelt und verwaltet Informationen rund um das Privatkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft.

Alle Privatkreditgeber in der Schweiz sind verpflichtet Mitglied der ZEK sein. Im Gegensatz zur IKO, bei der Informationen zu laufenden Kredite eines Kreditnehmers verwaltet werden, sind auf der ZEK auch Informationen über Kreditanfragen und abgelaufenen Kreditverträge vorhanden. Insbesondere Informationen die Zahlungsschwierigkeiten bestehender oder abgelaufener Kredite betreffen oder Auskunft über gesperrte oder zurückgezogene Kreditkarten geben, sind hier wichtig.

Diese Informationen werden in der Form von Bonitätscodes gespeichert. Zur Meldepflicht bei Privatkrediten gehören folgende Informationen:

  • Persönliche Daten des Kreditnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kreditart (Barkredit, Teilzahlungsvertrag, etc.)

  • Vertragsbeginn

  • Anzahl der Raten

  • Bruttobetrag des Kredits inklusive vertraglich vereinbarter Zinsen und Kosten

  • Vertragsende

  • Höhe der Tilgungsraten (Kreditraten), soweit diese vereinbart sind

  • Zahlungsverzüge

Alle Mitglieder der ZEK sind verpflichtet, diese Informationen in der Datenbank zu erfassen. Für Kreditgeber ermöglichen diese Daten eine umfassende Begutachtung des Kreditnehmers im Rahmen der Kreditprüfung. Die ZEK-Daten können nur von ZEK-Mitgliederfirmen und der Person, über welche Daten gespeichert sind, abgefragt werden. Die ZEK untersteht dem Datenschutzgesetz.

Jeder hat ein recht auf eine sogenannte „Selbstauskunft“. Diese kann online gestellt werden und werden normalerweise innert weniger Tage von der ZEK bearbeitet. 

Webseite der ZEK.