Steuererklärung: Zinskosten abziehen nicht vergessen

Für die meisten von uns wird es am 31. März wieder ernst. Denn bis dahin erwarten die kantonalen Steuerverwaltungen die Eingabe der vollständigen Steuererklärung. Dabei ist das Erfassen der Einkommensseite noch relativ leicht, doch bei den möglichen Abzügen wird es schon etwas unübersichtlicher und es geht leicht etwas vergessen. Die Zinskosten zum Beispiel.


Hinweis zur Gesetzesänderung (Stand: Juni 2026):
Die Schweiz hat die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Gleichzeitig wird der Abzug von Schuldzinsen für selbstbewohnte Immobilien künftig stark eingeschränkt. Bis Ende 2028 gelten die bisherigen steuerlichen Regelungen weiter. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald weitere relevante Informationen zur Umsetzung vorliegen. Quelle: Bundesrat / admin.ch, Medienmitteilung vom 1. April 2026

Zinsbelastungen steuerlich geltend machen

Bei der Steuererklärung können unter anderem die Zinsbelastungen von Hypothekardarlehen, Privatkrediten, Kreditkarten und die damit verbundenen Kreditzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Speziell die Ausgaben für Zinszahlungen gehen schnell unter in all den Zahlen.

Die Hypothekenzinsen abzuziehen ist noch weitgehend klar. Aber Kreditkartenzinsen oder Zinsen vom laufenden Darlehen? Auch die sind steuerlich absetzbar! Die Ausnahme bilden einzig Leasingraten. Beim Leasing handelt es sich nicht um eine Finanzierungsform und entsprechend können sie nicht abgezogen werden.

Steuern sparen leicht gemacht - mit dem jährlichen Zinsausweis von LEND

Um den Kunden das Ausfüllen der Steuererklärung leichter zu machen, verschickt LEND jeweils zu Beginn des Jahres einen individuellen Zinsausweis. Darauf ausgewiesen werden die jährlichen Kreditzinsen - welche abgesetzt werden können.

LEND Zinsausweis

Abgezogen werden können jeweils die Kreditzinsen, nicht aber die Amortisationszahlungen selbst. Bei einem Kreditvertrag von natürlichen Personen, wie z.B. einem Familienmitglied oder einem Freund, sollten die Kopien der Darlehensverträge sowie die Bankbelege der Überweisungen der Steuererklärung beigefügt werden.

Gut zu wissen

Die monatliche Annuität eines Kredits hat immer beides, eine variable Zinsrate als auch eine Tilgung. Jeden Monat zahlt man ein Stückchen weniger Zinsanteil. Auf dem Zinsausweis von LEND werden diese Zahlen jeweils getrennt ausgewiesen.

Über die Laufzeit des Kredits bleiben die Ratenzahlungen gleich gross. Der Zinsteil der Monatsrate nimmt über die Laufzeit jedoch ab, der Anteil der Rückzahlung an der Monatsrate nimmt zu. Deshalb verändern sich die steuerlichen Abzüge von Jahr zu Jahr: Zu Beginn gibt es grössere Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern als zum Ende der Kreditlaufzeit.

Obschon es natürlich wenig Sinn macht, einen Kredit aufzunehmen, nur um Steuern zu sparen, so gilt es trotzdem die vorhandenen Ausgabenposten zu optimieren. Dies geht z.B. mit der Finanzierungsvariante des Autokredit anstatt des Autoleasings.

Ausblick auf die kommende Gesetzesänderung:
Mit der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts wird das System der Wohneigentumsbesteuerung umfassend umgestaltet. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum. Gleichzeitig wird der Schuldzinsenabzug für selbstbewohnte Immobilien weitgehend eingeschränkt. Ausnahmen bleiben insbesondere für vermietete oder verpachtete Liegenschaften im Rahmen der quotal-restriktiven Methode sowie für Ersterwerberinnen und Ersterwerber einer selbstgenutzten Immobilie bestehen. Der Ersterwerberabzug ist auf zehn Jahre befristet und betragsmässig begrenzt. Bis Ende 2028 gelten die bisherigen steuerlichen Regelungen weiter. Einzelne Detailregelungen und kantonale Umsetzungen werden derzeit vorbereitet. Wir halten diesen Beitrag aktuell und passen ihn an, sobald weitere definitive Informationen vorliegen. Quelle: Bundesrat / admin.ch, Medienmitteilung vom 1. April 2026
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LendGPT
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