Kreditzinsen steuerlich berücksichtigen – so funktionierts!
Jede dritte Person in der Schweiz hat oder hatte bereits einen Konsumkredit. Dennoch wissen viele noch nicht, dass anfallende Schuldzinsen aus Privatkrediten steuerlich absetzbar sind – und zahlen dadurch mehr Steuern, als sie eigentlich müssten. Wie Kreditnehmer ihre Schulden bei der Steuererklärung zum 31. März geltend machen können, erklären wir hier.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) ist in der Steuererlassverordnung SR 642.11 Art. 33 geregelt, dass natürliche Personen Schuldzinsen aus Privatkrediten bis zu einer Höhe von 50'000 Schweizer Franken geltend machen können. Durch diesen sogenannten „Steuerabzug“ verringert sich das steuerbare Einkommen – und somit die Steuern, die auf die Einkünfte gezahlt werden müssen.
Welche Kredite kann man steuerlich absetzen?
Um Schuldzinsen in der Steuererklärung absetzen zu können, muss es sich um einen der folgenden Kredite handeln:
Privatkredite & Privatdarlehen
Kreditkartennutzung
Da das Leasing nicht als Kreditart eingestuft wird, lassen sich Zinsen aus Leasingverträgen nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt ebenso für die Wertminderung der geleasten Güter (bspw. Leasing-Fahrzeuge), die auch nicht steuerlich abgesetzt werden kann.
Tipp: Beim Autokauf empfiehlt es sich aus diesem Grund besonders, auf die Vor- und Nachteile des Leasings im Vergleich zum Autokredit zu achten. Denn auch wenn es auf den ersten Blick verlockend scheint, birgt das Auto-Leasing einige versteckte Kosten.
Schuldnerverzeichnis richtig ausfüllen – Zinsausweis von LEND
Um ohne grossen Aufwand über die Zinsen aus ihren aktuellen Krediten im Bilde zu sein, erhalten Kunden von LEND zu Beginn des Jahres einen individuellen Zinsausweis. Dieses Dokument beinhaltet sämtliche Kreditzinsen für das zurückliegende Kalenderjahr. Dadurch liegen ihnen alle Informationen übersichtlich vor, die sie für die Angabe in ihrer Steuererklärung benötigen.
Die Daten aus dem LEND-Zinsausweis können einfach in das Schuldenverzeichnis der Steuererklärung übertragen werden.
Wenn im Schuldenverzeichnis die Einträge aller laufenden Kredite komplettiert wurden, muss lediglich der Gesamtbetrag in das Hauptformular der Steuererklärung eingetragen werden.
Durch diese Eintragung werden die Kreditzinsen von den Einkünften abgezogen und entsprechend steuerlich berücksichtigt. Kurz gesagt: Die zu entrichtende Steuer verringert sich.
Tipp: Wenn die in Anspruch genommenen Kredite von natürlichen Personen (z. B. Freunden oder Familie) vergeben wurden, sollten der Steuererklärung auch Kopien der Darlehensverträge sowie der Überweisungen beigefügt werden.
Mit diesen Informationen steht der Möglichkeit des Steuerabzugs nichts mehr im Wege. Wenn du bisher noch nicht davon Gebrauch gemacht haben solltest, wird es jetzt also höchste Zeit! Natürlich ist es nicht sinnvoll, einen Kredit nur aufzunehmen, um die Steuerlast zu mindern – allerdings ist ein günstiger Kredit wie bei LEND meist die bessere und transparente Alternative zu Leasing oder einer 0 % Finanzierung.