Nahaufnahme einer Hand in grauem Strickpullover, die mit einem blauen Stift auf einem Blatt Papier schreibt. Im Hintergrund liegen weitere Dokumente und ein geschlossenes Notizbuch auf einem Tisch.

Kreditzinsen steuerlich berücksichtigen – so funktionierts!

Jede dritte Person in der Schweiz hat oder hatte bereits einen Konsumkredit. Dennoch wissen viele noch nicht, dass anfallende Schuldzinsen aus Privatkrediten steuerlich absetzbar sind – und zahlen dadurch mehr Steuern, als sie eigentlich müssten. Wie Kreditnehmer ihre Schulden bei der Steuererklärung zum 31. März geltend machen können, erklären wir hier.


Hinweis zur Gesetzesänderung (Stand: November 2025):
Die Schweiz hat die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Gleichzeitig wird der Abzug von Schuldzinsen künftig eingeschränkt, ausser für gewisse Ersterwerberinnen und Ersterwerber oder bei vermieteten Liegenschaften. Die aktuelle Regelung gilt jedoch weiterhin bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts (voraussichtlich ab 2028). Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die endgültigen Bestimmungen feststehen.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) ist in der Steuererlassverordnung SR 642.11 Art. 33 geregelt, dass natürliche Personen Schuldzinsen aus Privatkrediten bis zu einer Höhe von 50'000 Schweizer Franken geltend machen können. Durch diesen sogenannten „Steuerabzug“ verringert sich das steuerbare Einkommen – und somit die Steuern, die auf die Einkünfte gezahlt werden müssen.

Welche Kredite kann man steuerlich absetzen?

Um Schuldzinsen in der Steuererklärung absetzen zu können, muss es sich um einen der folgenden Kredite handeln:

Da das Leasing nicht als Kreditart eingestuft wird, lassen sich Zinsen aus Leasingverträgen nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt ebenso für die Wertminderung der geleasten Güter (bspw. Leasing-Fahrzeuge), die auch nicht steuerlich abgesetzt werden kann.

Tipp: Beim Autokauf empfiehlt es sich aus diesem Grund besonders, auf die Vor- und Nachteile des Leasings im Vergleich zum Autokredit zu achten. Denn auch wenn es auf den ersten Blick verlockend scheint, birgt das Auto-Leasing einige versteckte Kosten.

Schuldnerverzeichnis richtig ausfüllen – Zinsausweis von LEND

Um ohne grossen Aufwand über die Zinsen aus ihren aktuellen Krediten im Bilde zu sein, erhalten Kunden von LEND zu Beginn des Jahres einen individuellen Zinsausweis. Dieses Dokument beinhaltet sämtliche Kreditzinsen für das zurückliegende Kalenderjahr. Dadurch liegen ihnen alle Informationen übersichtlich vor, die sie für die Angabe in ihrer Steuererklärung benötigen.

Die Daten aus dem LEND-Zinsausweis können einfach in das Schuldenverzeichnis der Steuererklärung übertragen werden.

Ausschnitt eines Formulars „Schuldenverzeichnis“ des Kantons Zürich mit Schweizer und Zürcher Wappen. Enthält Felder für AHV-Nummer, Jahr, Name, Vorname, Gemeinde sowie Angaben zu Privatschulden inklusive Gläubigername („LEND – Switzerland AG“), Schuldsumme am 31. Dezember (45'362 CHF) und Schuldzinsen (2'448 CHF).


Wenn im Schuldenverzeichnis die Einträge aller laufenden Kredite komplettiert wurden, muss lediglich der Gesamtbetrag in das Hauptformular der Steuererklärung eingetragen werden.

Ausschnitt eines Steuerformulars mit dem Abschnitt „Abzüge“. Aufgeführt sind unter anderem Punkt 11 „Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit“ für Ehemann/Einzelperson und Ehefrau sowie Punkt 12 „Schuldzinsen“. Rechts Felder für Staatssteuer (Kanton Zürich Wappen) und Bundessteuer (Schweizer Wappen), mit roter Markierung um die Eingabefelder für die Schuldzinsen.


Durch diese Eintragung werden die Kreditzinsen von den Einkünften abgezogen und entsprechend steuerlich berücksichtigt. Kurz gesagt: Die zu entrichtende Steuer verringert sich.

Tipp: Wenn die in Anspruch genommenen Kredite von natürlichen Personen (z. B. Freunden oder Familie) vergeben wurden, sollten der Steuererklärung auch Kopien der Darlehensverträge sowie der Überweisungen beigefügt werden.


Ausblick auf die kommende Gesetzesänderung:
Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts wird das System der Wohneigentumsbesteuerung umfassend umgestaltet. Künftig entfällt der Schuldzinsenabzug für selbstbewohnte Immobilien weitgehend. Zwei Ausnahmen bleiben bestehen: Quotal-restriktiver Abzug bei gleichzeitig vermieteten Liegenschaften sowie Sonderabzug für Ersterwerber einer selbstgenutzten Immobilie, befristet auf zehn Jahre und mit klarer Obergrenze. Die genaue Ausgestaltung, das Inkrafttreten (voraussichtlich 2028) und die kantonalen Umsetzungen sind derzeit noch in Arbeit. Wir halten diesen Beitrag aktuell und passen ihn an, sobald definitive Informationen vorliegen.


Mit diesen Informationen steht der Möglichkeit des Steuerabzugs nichts mehr im Wege. Wenn du bisher noch nicht davon Gebrauch gemacht haben solltest, wird es jetzt also höchste Zeit! Natürlich ist es nicht sinnvoll, einen Kredit nur aufzunehmen, um die Steuerlast zu mindern – allerdings ist ein günstiger Kredit wie bei LEND meist die bessere und transparente Alternative zu Leasing oder einer 0 % Finanzierung.

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