Freibetrag

Der Freibetrag wird bei der Kreditprüfung basierend auf der vom Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) verlangten Vorgehensweise aus den Einkünften und Auslagen eines Antragstellers berechnet. Siehe "Kreditprüfung". Um die Gefahren einer Überschuldung zu minimieren verlangt der Gesetzgeber, dass eine Kreditschuld innerhalb 3 Jahren vollständig amortisisert (getilgt) werden kann mit dem zur Verfügung stehenden Freibetrag. Mit dem monatlichen Freibetrag wird somit die maximal verträgliche Kredithöhe festgelegt.

Bestehende Kredite, Leasing oder Kreditkartenverbindlichkeiten müssen bei der Berechnung des Freibetrags einberechnet werden. Oft sind dadurch Kredit-Aufstockungen nur möglich, wenn bestehende Kredite unter einem neuen Kredit zusammengezogen werden. Durch bessere Konditionen verringern sich die monatlichen Kosten.