Zinsen

Im Kreditwesen sind Zinsen das Entgelt, das der Kreditnehmer dem Kreditgeber für die Überlassung der Kreditsumme zahlt. Dieses Entgelt wird üblicherweise als prozentualer Anteil des geliehenen Betrags berechnet und als Zinssatz ausgewiesen.

Man unterscheidet beim Ausweisen des Zinssatzes zwischen dem effektiven Jahreszins und dem Nominalzins. Bei LEND kann man einen Kredit ab 4.5% effektivem Zinssatz aufnehmen.

Fachbegriffe im Bereich Zinsen

Effektiver Jahreszins

1. Definition "effektiver Jahreszins"

Der effektive Jahreszins (auch: effektiver Jahreszinssatz) beziffert die Gesamtkosten für einen Kredit, die ein Kreditnehmer zu zahlen hat. Der effektive Jahreszins wird in Prozent angegeben. Sind die Zinsen eines Kredits während der Laufzeit variabel, wird von anfänglichem effektiven Jahreszins gesprochen.
Die Angabe des effektiven Zinssatzes erfolgt in der Regel auf Jahresbasis. Folglich enthalten die Zinsangaben zumeist den Zusatz “p.a.” (per annum = pro Jahr).

2. Welche Faktoren beeinflussen den effektiven Jahreszins?

Während der „Nominale Jahreszins“ nur die Zinszahlungen angibt, beinhaltet der „Effektive Jahreszins“ sämtliche Kosten eines Kredits. Erst durch die Berücksichtigung aller anfallenden Kosten bei der Kreditaufnahme bietet sich dem Kreditinteressierten die Möglichkeit einer einfachen Vergleichbarkeit einzelner Kreditangebote.

Der effektive Jahreszins ermittelt sich aus folgenden Faktoren:

  • Der Schuld zu Beginn des Jahres

  • Der monatlichen Rate, die den Zins und die Tilgung enthält

  • Dem Nominalzins

  • Weiteren Kosten für den Kreditnehmer nach Kreditabschluss (bspw. Bearbeitungsgebühren)


Zu beachten: Im Einzelfall enthalten auch die effektiven Jahreszinsen nicht sämtliche Kosten. Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungszuschläge bei Baufinanzierungen beispielsweise werden nicht immer ausgewiesen.

Der Effektive Jahreszins wird vom Kreditgeber meistens erst nach der Kreditprüfung festgelegt. Als gewährter Kredit gilt das Geld, welches der Kreditgeber dem Kreditnehmer zur Verfügung stellt.

3. Der effektive Jahreszins und das Konsumkreditgesetz (KKG)

Laut Konsumkreditgesetz (KKG) muss der effektive Jahreszins im Kreditvertrag explizit angegeben werden. Sollte das nicht möglich sein, müssen der Jahreszins und die Kosten, die nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden, angegeben werden.

Nominalzins

1. Definition “Nominalzins”

Der nominale Jahreszins (kurz auch Nominalzins oder Sollzins) berechnet das Entgelt, welches ein Kreditgeber für die Kreditgewährung fordert. Grundsätzlich bezieht sich der Nominalzins auf ein Kalenderjahr. Daher wird er stets durch den Zusatz p.a. (lateinisch: pro anno oder per annum) gekennzeichnet.

Der Nominalzins ergibt zusammen mit dem bei der Kreditaufnahme festgesetzten Tilgungsbetrag die Kreditrate, also den Betrag, der monatlich zur Abzahlung eines Kredites zu zahlen ist.

2. Nominalzins vs. Effektivzins

Der Nominalzins berücksichtigt keine Kreditnebenkosten. Zu diesen zählen sämtliche zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Kreditaufnahme anfallen, insbesondere Gebühren für die Bearbeitung auf Kreditgeber-Seite.
Werden auch die Kreditnebenkosten einbezogen, ergeben die jährlichen zu zahlenden Raten den sogenannten effektiven Jahreszins. Dieser ist folglich immer grösser als der dazugehörige Nominalzins.

Da bei den Kreditnebenkosten teilweise deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditanbietern bestehen, ermöglicht erst die Gegenüberstellung des effektiven Jahreszins einen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Angebote.
Entsprechend sind Anbieter von Krediten per Gesetz (Konsumkreditgesetz (KKG)) zur Ausweisung des effektiven Zinses verpflichtet.

3. Crowdlending vs. traditionelle Institute: Nominalzinsen im Vergleich

Crowdlending-Plattformen sind aufgrund ihrer schlankeren Prozesse in der Lage Kredite zu geringeren Nebenkosten anzubieten als die meisten traditionellen Institute. Entsprechend niedriger sind die effektiven Zinsen.

Und auch die Nominalzinsen sind beim Crowdlending häufig niedriger. P2P-Plattformen stellen im Gegensatz zur Bank kein eigenes Kapital zur Verfügung stellen. Das spart teure Kapitalkosten. Die Ersparnis kommt Kreditnehmern und Geldanlegern zugute.

Höchstzinssatz

In der Schweiz wird der Höchstzinssatz für Konsumkredite (Barkredite) und Überziehungskredite (z.B. Kreditkarten) durch den Bundesrat in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz festgelegt. Zinsen, welche diese Grenze übersteigen, sind gesetzwidrig und werden als „Wucherzinsen” bezeichnet. Der Höchstzinssatz wird regelmässig anhand einer festgelegten Berechnungsformel geprüft und ggf. angepasst.