Pfändung

Als Pfändung bezeichnet man in der Schweiz eine Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen bei einem Schuldner einzutreiben. Eine Pfändung kann eingeleitet werden, wenn rechtlich anerkannte Forderungen nach mehreren Aufforderungen nicht beglichen werden.

Wenn der Schuldner einen Lohn grösser als der nicht-pfändbare Mindestlohn hat, kann mit dessen Arbeitgeber eine Lohnpfändung vereinbart werden. Dieser leitet dann direkt den pfändbaren Teil des Lohns an das Betreibungsamt weiter.

Ist der Lohn zu klein, kann „auf Verwertung“ gepfändet werden. Das bedeutet, dass Wertgegenstände des Schuldners veräussert werden, um die Schulden zu bezahlen.

Kommt durch die Pfändung nicht genug Geld rein, um die ausstehenden Forderungen zu begleichen, werden an die Gläubiger Verlustscheine ausgehändigt.

Pfändungen werden beim Betreibungsamt registriert und erhalten somit Einzug in die Datenbanken der anerkannten Wirtschaftsauskunfteien. Kreditgeber warten bei einer Person, bei der in der Vergangenheit gepfändet wurde, normalerweise zwischen drei und fünf Jahren, bis sie erneut für eine Kreditvergabe geprüft wird. Diese Frist beginnt erst mit der vollständigen Rückzahlung der Schulden.