Effektiver Jahreszins

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Der effektive Jahreszins (auch: effektiver Jahreszinssatz) beziffert die Gesamtkosten für einen Kredit, die ein Kreditnehmer zu zahlen hat. Der effektive Jahreszins wird in Prozent angegeben. Sind die Zinsen eines Kredits während der Laufzeit variabel, wird von anfänglichem effektiven Jahreszins gesprochen.
Die Angabe erfolgt in der Regel auf Jahresbasis. Folglich enthalten die Zinsangaben zumeist den Zusatz “p.a.” (per annum = pro Jahr).

1. Welche Faktoren beeinflussen den effektiven Jahreszins?

Während der „Nominale Jahreszins“ nur die Zinszahlungen angibt, beinhaltet der „Effektive Jahreszins“ sämtliche Kosten eines Kredits. Erst durch die Berücksichtigung aller anfallenden Kosten bei der Kreditaufnahme bietet sich dem Kreditinteressierten die Möglichkeit einer einfachen Vergleichbarkeit einzelner Kreditangebote.

Der effektive Jahreszins ermittelt sich aus folgenden Faktoren:

  • Der Schuld zu Beginn des Jahres

  • Der monatlichen Rate, die den Zins und die Tilgung enthält

  • Dem Nominalzins

  • Weiteren Kosten für den Kreditnehmer nach Kreditabschluss (bspw. Bearbeitungsgebühren)


Zu beachten: Im Einzelfall enthalten auch die effektiven Jahreszinsen nicht sämtliche Kosten. Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungszuschläge bei Baufinanzierungen beispielsweise werden nicht immer ausgewiesen.

Der Effektive Jahreszins wird vom Kreditgeber meistens erst nach der Kreditprüfung festgelegt. Als gewährter Kredit gilt das Geld, welches der Kreditgeber dem Kreditnehmer zur Verfügung stellt.

2. Der effektive Jahreszins und das Konsumkreditgesetz (KKG)

Laut Konsumkreditgesetz (KKG) muss der effektive Jahreszins im Kreditvertrag explizit angegeben werden. Sollte das nicht möglich sein, müssen der Jahreszins und die Kosten, die nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden, angegeben werden.

Höchstzinssatz

In der Schweiz wird der Höchstzinssatz für Konsumkredite (Barkredite) und Überziehungskredite (z.B. Kreditkarten) durch den Bundesrat in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz festgelegt. Zinsen, welche diese Grenze übersteigen, sind gesetzwidrig und werden als „Wucherzinsen” bezeichnet.