Darlehen von Familienmitglieder oder Freunden - dies gilt es zu beachten

Darlehen von Familienmitgliedern oder Freunden sind beliebt. Sie bieten oft bessere Konditionen aufgrund der persönlichen Beziehung. Doch genau darin liegt auch die Herausforderung. Damit ein Darlehen von der Familie oder Freunden nicht im Streit endet, empfiehlt es sich einige wenige, aber wichtige Punkte zu beachten.


Bei einem Liquiditätsengpass oder bei einer anstehenden Investition werden oft zuerst die Familie oder der Freundeskreis um Finanzierungshilfe angefragt. Sei es um die Aus- und Weiterbildung, den Umbau oder die Einrichtung einer Immobilie oder die Anschaffung eines neuen Autos zu finanzieren, solche Darlehen sind sehr verbreitet. Dabei sind die Konditionen von solchen Privatkrediten oft besser - man kennt sich ja schliesslich und ist sich gut gesinnt. Das Darlehen von einer wohlbekannten Person hinterlässt oft ein besseres Gefühl.

Trotz fehlender Vorschriften - schriftliche Abmachungen lohnen sich

Hinzu kommt, dass es für solche Darlehen keine speziellen Formvorschriften gibt. Es gelten die allgemeinen Normen des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR). Dieser Umstand vereinfacht den Vorgang einer Darlehensaufnahme von Familienmitgliedern oder Freunden. Und doch empfiehlt es sich, einige Punkte zu beachten. Damit das Darlehen nicht irgendwann die Beziehung zu der Familie oder den Freunden belastet.

Denn auch ein solches Darlehen ist immer mit gewisse Risiken verbunden. Sowohl die eigene berufliche und private Situation, als auch die des Darlehensgebers, kann sich unter Umständen ändern. Was passiert, wenn der Schuldner die Raten nicht mehr bezahlen oder nur verspätet begleichen kann? Was ist zu tun, wenn die Gläubigerin ihr Geld frühzeitig zurückhaben will oder muss? Solche und ein paar weitere Fragen können vor einer Darlehensaufnahme bzw. -auszahlung per Vertrag geregelt werden. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und somit auch Sicherheit - für alle Parteien.

Steuervorteile durch schriftlichen Vertrag

Ein schriftlicher Darlehensvertrag ermöglicht es den Schuldnern und Schuldnerinnen zudem, bei der Steuerrechnung die Darlehenszinsen vom Einkommen abzuziehen. Dazu müssen die Darlehenszinsen jedoch schriftlich, sprich vertraglich dokumentiert sein. Eine mündliche Abmachung genügt hier nicht.

Neben den Darlehenszinsen, können in einem schriftlichen Darlehensvertrag auch die Summe des Darlehens, der Verwendungszweck, die Rückzahlungsmodalitäten, die Vertragsdauer und weitere Sicherheiten festgelegt werden. Eine mögliche Vertragsvorlage gibt es hier. Auf dass das Darlehen für alle Beteiligten eine positive Erfahrung wird und nicht zum nächsten Streit führt.

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