Nominalzins

1. Definition “Nominalzins”

Der nominale Jahreszins (kurz auch Nominalzins oder Sollzins) berechnet das Entgelt, welches ein Kreditgeber für die Kreditgewährung fordert. Grundsätzlich bezieht sich der Nominalzins auf ein Kalenderjahr. Daher wird er stets durch den Zusatz p.a. (lateinisch: pro anno oder per annum) gekennzeichnet.

Der Nominalzins ergibt zusammen mit dem bei der Kreditaufnahme festgesetzten Tilgungsbetrag die Kreditrate, also den Betrag, der monatlich zur Abzahlung eines Kredites zu zahlen ist.

2. Nominalzins vs. Effektivzins

Der Nominalzins berücksichtigt keine Kreditnebenkosten. Zu diesen zählen sämtliche zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Kreditaufnahme anfallen, insbesondere Gebühren für die Bearbeitung auf Kreditgeber-Seite.
Werden auch die Kreditnebenkosten einbezogen, ergeben die jährlichen zu zahlenden Raten den sogenannten effektiven Jahreszins. Dieser ist folglich immer grösser als der dazugehörige Nominalzins.

Da bei den Kreditnebenkosten teilweise deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditanbietern bestehen, ermöglicht erst die Gegenüberstellung des effektiven Jahreszins einen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Angebote.
Entsprechend sind Anbieter von Krediten per Gesetz (Konsumkreditgesetz (KKG)) zur Ausweisung des effektiven Zinses verpflichtet.

3. Crowdlending vs. traditionelle Institute: Nominalzinsen im Vergleich

Crowdlending-Plattformen sind aufgrund ihrer schlankeren Prozesse in der Lage Kredite zu geringeren Nebenkosten anzubieten als die meisten traditionellen Institute. Entsprechend niedriger sind die effektiven Zinsen.

Und auch die Nominalzinsen sind beim Crowdlending häufig niedriger. P2P-Plattformen stellen im Gegensatz zur Bank kein eigenes Kapital zur Verfügung stellen. Das spart teure Kapitalkosten. Die Ersparnis kommt Kreditnehmern und Geldanlegern zugute.