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Gibt es einen Mindestbetrag, den ich investieren muss?

Ja, das Mindestinvestment beträgt CHF 500 und bei grösseren Projekten CHF 1'000.

Ist meine Finanzierungszusage verbindlich?

Ja. Sobald du dein Investment online bestätigt hast, bist du gebunden und kannst nicht mehr zurücktreten.

Werden teilfinanzierte Kreditprojekte ausbezahlt?

Nein. Wir verlangen, dass der Kredit vollständig finanziert wird.

Wie erhalte ich Zinsen und Rückzahlungen?

LEND administriert und überwacht den gesamten Zahlungsverkehr. Alle Zahlungen laufen über ein Abwicklungskonto bei PostFinance. Zahlungen von Kreditnehmern überweisen wir anteilmässig auf das Bankkonto der Anleger.

Wenn ich ein Projekt finanziere, kaufe ich eine Kreditforderung?

Ja, in den meisten Fällen kaufst du eine Kreditforderung bzw. einen Teil davon. Diese Kreditforderung treten wir gegen Bezahlung des Kaufpreises an dich ab, womit du direkt Gläubiger des Kreditnehmers wirst. Wir kümmern uns aber während der gesamten Laufzeit des Kredits um dein Investment und fordern die Zahlungen beim Kreditnehmer ein.

Was ist eine Finanzierung über eine Tochtergesellschaft (SPV)?

Bei grösseren Kreditbeträgen gründen wir eine Tochtergesellschaft (SPV), die sich über die Ausgabe einer Anleihe finanziert und mit dem Erlös genau dieses Kreditprojekt finanziert. Die Tochtergesellschaft hält die Kreditforderung in ihrer Bilanz, finanziert keine anderen Projekte und ist nicht operativ tätig. Du zeichnest die Anleihe direkt bei der Tochtergesellschaft; die Zahlungen des Kreditnehmers gehen an die Tochtergesellschaft und werden an die Anleihegläubiger weitergeleitet. LEND übernimmt wie gewohnt die Verwaltung von Kredit und Anleihe.

Die Tochtergesellschaft gehört Switzerlend AG und wird von der Revisionsstelle Ferax Treuhand AG revidiert. Die Anleihebedingungen findest du beim jeweiligen Kreditprojekt; nach der Zeichnung werden sie zusammen mit deiner Zeichnungsbestätigung in deinem LEND-Konto hinterlegt.

Warum wird bei Anleihen Verrechnungssteuer abgezogen?

Zinsen auf Anleihen unterliegen in der Schweiz der Verrechnungssteuer von 35%. Wir ziehen sie bei jeder Zinszahlung ab, führen sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab und weisen den Betrag in deinem Steuerausweis aus. Bist du in der Schweiz steuerpflichtig, erhältst du die Verrechnungssteuer über deine Steuererklärung zurück. Anleger mit Wohnsitz im Ausland können sie je nach Doppelbesteuerungsabkommen ganz, teilweise oder nicht zurückfordern. Beim Forderungskauf fällt keine Verrechnungssteuer an.


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