Es ist uns wichtig, dass unsere Investoren nicht Gegenparteirisiko von LEND tragen müssen.
Wir habe deshalb eine rechtliche Struktur gewählt, die es Investoren erlauben würde, die Investments auch ohne LEND gegenüber den Kreditnehmern durchzusetzen. Konkret kaufen Investoren bei LEND eine (Teil)Kreditforderung und erhalten diese abgetreten. Sie haben damit ein eigenständiges Forderungsrecht gegenüber gegenüber den Kreditnehmern. Ein Konkurs von LEND ändert daran nichts.
Ein Investor könnte also seine (Teil)Kreditforderung direkt beim Kreditnehmer eintrieben. Dies ist natürlich nicht das Ziel und, solange die Verwaltung durch LEND erfolgt, vertraglich ausgeschlossen.
Wir gehen davon aus, dass selbst wenn LEND die Geschäftstätigkeit einstellen würde, die Bewirtschaftung und Abwicklung der laufenden Kredite bis zum Ende deren individuellen Laufzeit durch die laufenden Gebühren gedeckt wäre. Damit sollte die Bewirtschaftung innerhalb von LEND oder einer Auffanggesellschaft möglich sein.