Anleger

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Gebühren
Welche Gebühren bezahle ich als Anleger?

Als Anleger bezahlst du eine jährliche Gebühr von 1.00% deines Investments. Die Berechnung der Gebühr von LEND wird auf Basis 30/360 vorgenommen und rundet auf der einzelnen Auszahlung buchhalterisch. Die so über die Kreditlaufzeit aufsummierten Rundungen werden dir auf die letzte Auszahlung geschlagen, d.h. liefert einen marginal positiven oder negativen Beitrag an die Gebühr.

Beispiel: Bei einer Annuität, mit einer Laufzeit von 12 Monaten, werden dir 1/12 von 1% p.a. monatlich vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Bei einem Investment von CHF 1’000 mit 12 Monaten Laufzeit, beträgt die totale Gebühr CHF 10. Von jeder monatlichen Rückzahlung werden also rund CHF 0.83 abgezogen. Nach 11 Monaten hast du somit 11 x CHF 0.83, also CHF 9.13, bezahlt. Bei der letzten Rate werden dir somit CHF 10 - CHF 9.13 = CHF 0.87 Gebühr verrechnet.

Bei einem Investment von CHF 1’000 in eine Laufzeit von 36 Monaten Laufzeit, beträgt die totale Gebühr CHF 30.

Was ist gratis?

Die folgenden Leistungen sind bei LEND gratis

  • Registrierung und Kontoführung

  • Erstellen, Prüfen und Publizieren eines Kreditprojekts

Wie bezahle ich die Gebühren?

Sobald ein Zahlungseingang in Höhe der nächsten, offenen Rate eingegangen ist, erfolgt eine Zahlung an die Anleger. Wenn eine Kreditnehmer:in also mehr oder öfter einzahlt als der monatliche Zahlungstermin, bekommst du als Anleger häufiger eine Gutschrift. Am Beispiel der Annuität: das System verrechnete dir jeweils pro Auszahlung 1/12 der vereinbarten, jährlichen Gebühr.

Um diese Mehrkosten bei untermonatigen Zahlungen auszugleichen, erfolgt am Ende der Laufzeit oder mit der letzten Rückzahlung eine Korrekturbuchung, die sicherstellt, dass du nur exakt den abgemachten Prozentsatz pro Jahr bezahlst. Sollte eine Rückzahlung nur schleppend vorankommen, gibt das gleiche: du bezahlst über die Laufzeit des Kredits nie mehr als der abgemacht Prozentsatz pro Jahr.

Für die Gebühr wird die Dauer von 'Start Zinsen des Vertrags' bis zum 'Fälligkeitsdatum der letzten Rate' genommen. Wann die Kreditnehmerin diese leistet, ist nicht entscheidend. D.h. bei einer verspätetens Zahlung der letzten Rate, wirst du ebenfalls nie mehr als die ausgemachte Gebühr bezahlen.


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