LEND ist ein regulierter Finanzintermediär unter der Aufsicht der SRO PolyReg die ihrerseits der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA unterstellt ist. Als Finanzintermediär ist LEND verpflichtet, seine Mitglieder nach Massgabe des Geldwäschereigesetzes zu identifizieren.
Allgemeine Fragen
Warum muss LEND Kreditnehmer und Anleger identifizieren?
Wie kann ich mich identifizieren?
Beim Privatkredit wirst du im Rahmen der elektronischen Unterzeichnung des Kreditvertrags online identifiziert. Bei Hypotheken erfolgt die Identifikation entweder persönlich oder über eine beglaubigte Ausweiskopie. Beim Geschäftskredit benötigen wir zusätzlich einen Handelsregisterauszug.
Anlegern bieten wir drei Möglichkeiten an:
Online Identifikation – Mit einem Klick leiten wir dich an unseren Partner sealID weiter, der dich innert weniger Minuten online identifiziert.
Ausweis und Kontrollzahlung - Lade in deinem LEND-Konto eine Passkopie/ID hoch und mach eine Identifikationszahlung von CHF 1 von deinem Bankkonto.
Beglaubigte Ausweiskopie - Sende uns eine beglaubigte Passkopie/ID.
Warum muss ich bei der Registrierung meine Kontodaten angeben?
Die Kontodaten benötigen wir für die Abwicklung aller Zahlungen zwischen Kreditnehmern und Investoren. Konkret benötigen die Kontodaten von Kreditnehmern und Investoren, um Kredite auszuzahlen und Rückzahlungen an Investoren zu überweisen.
Weitere Themen
Kreditnehmer
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Anleger
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