FINMA Rundschreiben bringt 20-er Regel zurück

Wie unsere Anleger bereits feststellen konnten, ist bei LEND die minimale Stückelung einer Anlage nicht mehr CHF 500, sondern wieder 1/20 der jeweiligen Kreditsumme. Weshalb diese Anpassung?


Der Bundesrat setzte auf den 1. August 2017 eine Änderung der Bankenverordnung (BankV) in Kraft. In dieser wurde unter anderem eine "Sandbox" geschaffen, in der bis zu einem Gesamtwert von CHF 1 Million neu unbeschränkt viele Publikumseinlagen entgegengenommen werden können. Die 20-er Regel schien damit gefallen, der Gesetzgeber hatte einem wichtigen Anliegen der Schweizer Fintech-Unternehmen aus dem Bereich Crowdlending aufgenommen und die Benachteiligung gegenüber dem europäischen Umfeld beseitigt. Wir führten kurz darauf eine minimale Stückelung von CHF 500 ein.

Gestützt auf die neue BankV revidierte die FINMA das Rundschreiben "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" und konkretisierte die Änderungen, nachdem sie eine Vernehmlassung durchgeführt hatte. Zusammen mit anderen Branchenvertretern schickten wir, vertreten durch die Anwaltskanzlei Walder Wyss, im Rahmen der Anhörung eine Stellungnahme ein. Wir legten unser Verständnis dar, dass die 20-er Regel mit der angepassten BankV nicht weiter gilt, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim Kreditnehmer um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Am 14. Dezember 2017 veröffentlichte die FINMA ihren Anhörungsbericht. In diesem wird erläutert, dass die Ausnahme von der 20-er Regel nur für die Crowdfinanzierung von Unternehmen anwendbar ist, nicht aber für natürliche Personen gelten soll. Da das revidierte Rundschreiben 2008/3 am 1. Januar in Kraft tritt, haben wir unser Geschäftsmodell bereits vor Inkrafttreten wieder angepasst und bieten deshalb die Kredite wieder in einer Stückelung von 1/20 an.

Man kann sich lange über Sinn und Zweck der heutigen Auslegung unterhalten. Wir bleiben auf jeden Fall in direktem Kontakt mit den Behörden und arbeiten aktiv daran, die 20-er Regel erneut zu thematisieren. In der dritten Phase der Revision der Finanzmarktregulierung bietet sich eine gute Gelegenheit.

Wir informieren Sie gerne wieder, sobald sich eine Lösung oder Änderung abzeichnet. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen gediegenen Rutsch und alles Gute fürs neue Jahr

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